Kfz-Haftpflicht
Grundsätzlich vorgeschriebenDie Kfz-Haftpflicht übernimmt grundsätzlich berechtigte Schadenersatzansprüche Dritter, wenn mit dem versicherten Fahrzeug Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursacht werden.
Gleichzeitig prüft der Versicherer Ansprüche und wehrt unberechtigte Forderungen im Rahmen des Vertrags ab.
Die Kfz-Haftpflicht ist für zulassungspflichtige Fahrzeuge grundsätzlich vorgeschrieben.
