Wenn Gäste zu Schaden kommen
Ein Gast stürzt oder macht gesundheitliche Beschwerden nach dem Essen geltend. Die Betriebshaftpflicht sollte zu den tatsächlichen Tätigkeiten passen – einschließlich Catering, Lieferung oder Veranstaltungen, sofern diese angeboten werden.
Berechtigte Ansprüche regulieren und unberechtigte Forderungen abwehren – im vereinbarten Umfang.

