Coloration & Blondierung
Allergische Reaktionen, Hautschäden oder geschädigtes Haar können zu Schadenersatzforderungen führen.
Ob Friseursalon, Barbershop oder mobiler Friseurservice: Wir prüfen, welcher Versicherungsschutz zu Deinen Behandlungen, Deiner Einrichtung und Deinem Betriebsalltag passt.

Du arbeitest täglich mit Menschen, chemischen Produkten, Geräten und hochwertiger Einrichtung. Schon ein kleiner Fehler kann Folgen haben – für Deine Kunden und für Deinen Betrieb.
Allergische Reaktionen, Hautschäden oder geschädigtes Haar können zu Schadenersatzforderungen führen.
Schnittverletzungen und andere Behandlungsfehler können Haftungsfragen auslösen.
Haarfarbe oder Pflegeprodukte können Kleidung, Taschen oder andere Gegenstände beschädigen.
Ein Leitungswasser- oder Brandschaden kann Möbel, Geräte, Waren und Einrichtung betreffen.
Nach einem versicherten Sachschaden kann der Betrieb zeitweise stillstehen, während laufende Kosten weiterbestehen.
Ob ein konkreter Schaden versichert ist, richtet sich nach den vereinbarten Leistungen und Versicherungsbedingungen.
Welche Absicherungen zu Deinem Friseurbetrieb passen, hängt von den tatsächlichen Tätigkeiten ab. Diese Bausteine betrachten wir gemeinsam.
Kann bei versicherten Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Vermögensschäden relevant werden. Ob sämtliche Behandlungs- oder Tätigkeitsschäden eingeschlossen sind, richtet sich nach dem Vertrag – pauschal lässt sich das nicht zusagen.
Besonderes Augenmerk auf:
Einrichtung, Spiegel, Waschplätze, Geräte, Kassen und Waren gegen vereinbarte Gefahren absichern.
Mögliche finanzielle Folgen eines versicherten Sachschadens berücksichtigen.
Rechtliche Auseinandersetzungen je nach vereinbartem Versicherungsschutz.
Digitale Terminbuchungen, Kassensysteme, Kundendaten, Cyberangriffe und betrügerische Zahlungsanweisungen.
Je nach Betrieb können zusätzliche Lösungen sinnvoll sein.
Für die richtige Absicherung ist entscheidend, welche Tätigkeiten tatsächlich angeboten werden. Zusätzliche Behandlungen oder neue Geschäftsbereiche sollten deshalb beim Versicherungs-Check berücksichtigt werden.
Du bietest neben dem Friseurhandwerk auch Kosmetik-, Nagel- oder Fußpflege-Behandlungen an? Dann findest Du weitere Informationen auf unserer Seite Friseur, Kosmetik & Beauty.

Hinter pinksurance steht Bettina Bayr – Versicherungsmaklerin mit besonderem Schwerpunkt auf gewerblichen Risiken.
Ich kenne die Versicherungswelt aus unterschiedlichen Perspektiven: als Maklerin, aus der Maklerbetreuung und aus dem Underwriting – also der fachlichen Prüfung und Bewertung von Versicherungsrisiken auf Versichererseite.
Dieses Wissen hilft mir, die Besonderheiten Deines Betriebs zu berücksichtigen, Versicherungsbedingungen kritisch zu prüfen und passende Lösungen zu empfehlen.
Persönlich, verständlich und mit einem Blick für das, was im Salonalltag wirklich zählt.
Du beschreibst Deinen Betrieb und die angebotenen Leistungen.
Wir prüfen Risiken, bestehende Verträge und passende Angebote.
Du bekommst eine nachvollziehbare Empfehlung für Deinen Betrieb.
Ein paar Angaben zu Deinem Betrieb genügen für den ersten Schritt.
Das hängt von den angebotenen Leistungen, der Einrichtung und der Betriebsgröße ab. In der Regel steht die Betriebshaftpflicht im Mittelpunkt; dazu können der Schutz von Einrichtung und Waren, eine Betriebsunterbrechung und je nach Betrieb weitere Bausteine kommen.
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht zur Betriebshaftpflicht besteht für Friseurbetriebe nicht. In der Praxis ist sie aber ein zentraler Baustein, weil schon kleine Behandlungsfehler zu hohen Forderungen führen können. Vereinzelt verlangen auch Vermieter oder Auftraggeber einen entsprechenden Nachweis.
Das lässt sich nicht pauschal beantworten. Ob Behandlungsschäden durch chemische Produkte eingeschlossen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag und dessen Bedingungen. Genau deshalb prüfen wir diese Punkte ausdrücklich.
Nicht automatisch. Mobile Dienstleistungen müssen zur Betriebsbeschreibung passen und im Vertrag berücksichtigt sein. Wer zusätzlich unterwegs arbeitet, sollte das beim Versicherungs-Check angeben.
Für Barbershops gelten grundsätzlich dieselben Fragen wie für Friseursalons. Rasur und Bartpflege sind eigene Tätigkeiten, die bei der Absicherung berücksichtigt werden sollten.
Zusätzliche Behandlungen sind nicht automatisch eingeschlossen. Entscheidend ist, welche Tätigkeiten tatsächlich angeboten werden und ob sie im Vertrag berücksichtigt sind. Neue Leistungen sollten deshalb gemeldet und geprüft werden.
Ja. Gemeinsam schauen wir, ob die bestehende Absicherung noch zu den heutigen Leistungen, der Einrichtung und der Betriebsgröße passt.
Für Schäden an Einrichtung, Geräten und Waren kommt je nach Ursache die Geschäftsinhaltsversicherung infrage. Mögliche Ausfallzeiten danach betrifft die Betriebsunterbrechungsversicherung. Maßgeblich sind die vereinbarten Gefahren und Bedingungen.
Ob Du gerade gründest, Deinen Salon weiterentwickelst oder bestehende Versicherungen überprüfen möchtest: Wir schauen gemeinsam, was zu Deinem Betrieb passt.